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WOHNUMFELDVERBESSERNDE MASSNAHMEN

Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme – bezuschusst von der Pflegekasse

Wenn die bisherige Wohnung nicht mehr zur Pflegesituation passt, kann Ihr Umzug nach § 40 SGB XI als wohnumfeldverbessernde Maßnahme von der Pflegekasse bezuschusst werden – bereits ab Pflegegrad 1. Wir begleiten Sie von der Beratung über den Kostenvoranschlag bis zur Abwicklung mit der Pflegekasse.

  • Ab Pflegegrad 1 möglich
  • Kostenvoranschlag & Antragstellung
  • Direkte Abrechnung – soweit möglich
UMZUG MIT PFLEGEKASSE

So läuft Ihr bezuschusster Umzug ab

Von der ersten Beratung bis zur Abrechnung mit der Pflegekasse – wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie.

Kostenlose Besichtigung & Beratung

Wir schauen uns Ihre Situation an und prüfen gemeinsam, ob Ihr Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme infrage kommt.

Zuschuss nach § 40 SGB XI

Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die Pflegekasse Ihren Umzug – bereits ab Pflegegrad 1. Die Entscheidung liegt im Einzelfall bei Ihrer Pflegekasse.

Kostenvoranschlag für die Pflegekasse

Wir erstellen den Kostenvoranschlag für Ihre Pflegekasse oder Versicherung – transparent und zum Festpreis.

Hilfe bei der Antragstellung

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und übernehmen – soweit möglich – die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.

Kompletter Umzug von A bis Z

Verpacken, Möbelmontage, Transport und Einräumen – auf Wunsch inklusive Haushaltsauflösung oder Entrümpelung der alten Wohnung.

Starke Partner

Wir arbeiten mit allen Pflegekassen (AOK, BARMER, DAK, TK u. v. m.), Betreuern, Pflegediensten, Sozialdiensten, Seniorenheimen und Krankenhäusern zusammen.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

Antworten rund um den Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme und den Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI sind Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern. Dazu kann auch ein Umzug gehören – etwa in eine Wohnung, die besser zur Pflegesituation passt. Genau hier unterstützen wir Sie.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Umzug im Rahmen einer Wohnumfeldverbesserung nach § 40 SGB XI von der Pflegekasse bezuschusst werden – bereits ab Pflegegrad 1. Ob und in welcher Höhe, entscheidet die jeweilige Pflegekasse im Einzelfall. Wir beraten Sie unverbindlich und unterstützen bei der Antragstellung.

Kostenlose Besichtigung und Beratung, Kostenvoranschlag für die Pflegekasse oder Versicherung, Unterstützung bei der Antragstellung und – soweit möglich – direkte Abrechnung. Den Umzug selbst übernehmen wir komplett von A bis Z, inklusive Möbelmontage und Packservice.

Mit allen Pflegekassen (AOK, BARMER, DAK, TK, IKK, BKK, hkk, HEK, KKH, Knappschaft u. v. m.), gesetzlichen Betreuern, Berufsbetreuern, Pflegediensten, Sozialdiensten, Seniorenheimen, Krankenhäusern und Versicherungen.

Wir sind in Wiesmoor, ganz Ostfriesland und Friesland für Sie da – u. a. in Aurich, Emden, Norden, Leer, Wittmund, Esens, Jever, Varel und Schortens. Auf Wunsch auch deutschlandweit.

Machen wir Ihr Zuhause sicherer

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie zu passenden Maßnahmen und möglichen Zuschüssen.