
Türen und Rahmen schützen
Beanspruchte Durchgänge schützen wir mit Tür- und Rahmenschonern. Die gepolsterten Abdeckungen helfen, empfindliche Oberflächen beim Tragen vor Kratzern und Stoßspuren zu schützen.
Für Kinder, Familien, Alleinerziehende und Erwachsene mit Unterstützungsbedarf: Herzig begleitet Ihren Umzug in Wiesmoor, Ostfriesland und Friesland persönlich, verständnisvoll und mit einem festen Ansprechpartner.
Kostenlose Besichtigung · Hilfe beim Kostenvoranschlag · Gemeinsam den nächsten Schritt planen

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mit einem Gespräch.
Nennen Sie uns die gewünschte Leistung und Ihren Ort. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterstützung Sie brauchen und wie die nächsten Schritte aussehen.
Oder direkt anrufen: 04944 6439902 ↗Pflegebedarf kann in jedem Lebensalter entstehen. Wir unterstützen Familien mit einem pflegebedürftigen Kind, Alleinerziehende, alleinlebende Erwachsene und ältere Menschen. Auch bei körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen planen wir den Umzug nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung, um unsere Umzugshilfe zu beauftragen.
Wenn der Alltag bereits viel Kraft kostet, soll der Umzug nicht noch mehr belasten. Wir hören zu, erklären den Ablauf verständlich und stimmen Termine, Packhilfe und Aufbau in Ruhe mit Ihnen ab. Auf Ihren Wunsch beziehen wir Angehörige, Sorgeberechtigte, Betreuer oder den zuständigen Sozialdienst ein. Die gemeinsame Planung erläutern wir im Umzugsservice für Betreuer, Angehörige und Einrichtungen.

Sie entscheiden, was mitkommt und welche Unterstützung Sie brauchen. Wir behandeln persönliche Dinge mit Sorgfalt, planen vertraute Möbel am neuen Ort ein und sprechen Änderungen mit Ihnen ab. Auch kleine Umzüge mit wenigen Lieblingsstücken sind willkommen.
Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse einen notwendigen Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme unterstützen. Entscheidend ist, dass dadurch häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird. Die Förderung ist auch für pflegebedürftige Kinder relevant.
Ein Beispiel ist der Wechsel in eine besser zugängliche Wohnung. Auch mehr geeigneter Platz für die häusliche Pflege kann Anlass sein, eine Förderung prüfen zu lassen. Eine Eigenbedarfskündigung, eine kleine Wohnung oder finanzielle Schwierigkeiten allein reichen für diesen Zuschuss nicht aus. Die Pflegekasse beurteilt den konkreten Zusammenhang mit der Pflegesituation.
Vor der Beauftragung klären: Lassen Sie sich beraten, reichen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag ein und klären Sie die Bewilligung vor dem Umzug. Der Zuschuss ist keine automatische Pauschale und keine Zusage, dass sämtliche Umzugskosten übernommen werden.
Wir erstellen den Kostenvoranschlag und helfen bei der organisatorischen Vorbereitung des Antrags. Eine direkte Abrechnung ist möglich, wenn Ihr Kostenträger zustimmt und die erforderlichen Vereinbarungen vorliegen. Das besprechen wir vorab, unabhängig davon, bei welcher Pflegekasse oder Versicherung Sie versichert sind.
Grundlagen: § 40 Absatz 4 SGB XI, Bundesgesundheitsministerium und Techniker: förderfähige Umzüge. Geprüft am .
Unsere Unterstützung endet nicht an der Wohnungstür. Wir bringen Möbel und persönliche Gegenstände auch in eine betreute Wohneinrichtung, ein Pflegeheim oder eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. Gemeinsam mit Ihnen und der Einrichtung klären wir, was mitgenommen werden kann, wann die Übergabe möglich ist und wer vor Ort erreichbar ist.
Bei längeren stationären Aufenthalten – auch in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie – können wir nach Absprache persönliche Dinge transportieren, Möbel und Hausrat in Wiesmoor einlagern oder eine spätere Rückkehr vorbereiten. Ob ein kompletter Umzug oder ein kleiner Transport gebraucht wird, entscheiden wir gemeinsam mit den Sorgeberechtigten und den zuständigen Ansprechpartnern.
Auch beim Umzug persönlicher Dinge in ein Hospiz oder eine palliative Einrichtung unterstützen wir Angehörige behutsam und diskret. Dabei richten wir uns nach den Wünschen der betroffenen Person und den Möglichkeiten vor Ort.
Der Pflegekassenzuschuss zur Wohnumfeldverbesserung gilt für die häusliche Pflegesituation. Ein Umzug in ein Pflegeheim fällt nicht darunter. Bei betreutem Wohnen kommt es auf die konkrete Wohn- und Versorgungsform an. Für stationäre Einrichtungen darf der Zuschuss nicht vorausgesetzt werden; mögliche andere Hilfen klären Sie mit dem zuständigen Kostenträger oder Sozialdienst.
Unser Angebot umfasst die Organisation sowie den Transport von Möbeln und persönlichen Dingen. Pflege, medizinische Betreuung und Personen- oder Krankentransporte übernehmen die dafür zuständigen Dienste.
Wenn Sie wegen Eigenbedarf ausziehen müssen oder die bisherige Wohnung nicht mehr zur Pflege Ihres Kindes oder Angehörigen passt, kommen oft mehrere Belastungen zusammen. Sprechen Sie uns frühzeitig an – auch wenn die Finanzierung noch offen ist. Wir klären den benötigten Leistungsumfang und erstellen ein nachvollziehbares Angebot.
Je nach persönlicher Situation können neben der Pflegekasse auch das Jobcenter, das Sozialamt oder ein anderer zuständiger Träger als Ansprechpartner infrage kommen. Eine Sozial- oder Pflegeberatungsstelle kann bei der Klärung helfen. Beim Jobcenter setzt eine Anerkennung von Umzugskosten grundsätzlich eine vorherige Zusicherung voraus. Bitte klären Sie die Kostenübernahme, bevor verbindliche Kosten entstehen.
Kostenlos sind unsere Besichtigung und Beratung. Der Umzug selbst wird nach dem vereinbarten Angebot abgerechnet. Wir besprechen offen, welche Arbeiten wir übernehmen und was Sie gegebenenfalls mit Unterstützung selbst vorbereiten können.
Weitere Grundlage für Leistungen des Jobcenters: § 22 Absatz 6 SGB II zu Umzugskosten. Über eine Kostenübernahme entscheidet der jeweilige Kostenträger.
Sie müssen für die erste Anfrage keine Diagnose oder ausführliche Krankengeschichte schildern. Es genügt, uns die benötigte Umzugshilfe und die Rahmenbedingungen zu nennen.

Wir stimmen den Ablauf persönlich mit Ihnen und den benannten Ansprechpersonen ab. Dazu gehören die freigegebenen Möbel, zugängliche Wege sowie passende Schutzmaßnahmen für Türen, Rahmen und Treppengeländer.

Beanspruchte Durchgänge schützen wir mit Tür- und Rahmenschonern. Die gepolsterten Abdeckungen helfen, empfindliche Oberflächen beim Tragen vor Kratzern und Stoßspuren zu schützen.

An beanspruchten Stellen decken wir Treppengeländer mit unseren Schutzdecken ab. Handlauf und Geländerpfosten werden gepolstert; Treppenstufen und Durchgang bleiben frei.
Gestaltete Illustrationen mit unserem Herzig-Maskottchen. Die Motive veranschaulichen unsere Arbeitsweise; sie sind keine fotografischen Nachweise eines Kundeneinsatzes.
Ja. Wir unterstützen Familien mit pflegebedürftigen Kindern und Alleinerziehende bei der Planung und Durchführung. Auch für Kinder kann eine Förderung zur Verbesserung der häuslichen Pflegesituation geprüft werden. Die Pflegekasse entscheidet anhand der Voraussetzungen im Einzelfall.
Ein Antrag ist bereits mit Pflegegrad 1 möglich. Der Umzug muss jedoch die Voraussetzungen einer Wohnumfeldverbesserung erfüllen. Ein Pflegegrad allein bedeutet keine automatische Kostenübernahme.
Wir helfen Ihnen bei der praktischen Umzugsplanung. Für den Pflegekassenzuschuss muss zusätzlich der erforderliche Bezug zur Verbesserung der häuslichen Pflegesituation bestehen. Lassen Sie auch andere Hilfen bei Ihrer zuständigen Beratungsstelle oder Ihrem Kostenträger prüfen.
Die Besichtigung und Beratung sind kostenlos. Die Umzugsleistungen werden im Angebot vereinbart. Ob ein Kostenträger Kosten ganz oder teilweise übernimmt und ob ein Eigenanteil verbleibt, muss vorab geklärt werden.
Ja. Nach Absprache transportieren wir Möbel und persönliche Dinge in Einrichtungen oder lagern sie während eines längeren Aufenthalts ein. Wir stimmen uns mit Ihnen und den zuständigen Ansprechpartnern ab. Daraus entsteht kein automatischer Anspruch auf den Pflegekassenzuschuss.
Ja. Unsere Umzugshilfe steht Menschen jeden Alters auch ohne Pflegegrad offen. Die Voraussetzungen für finanzielle Hilfen werden davon getrennt mit dem zuständigen Träger geklärt.
Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bewilligen, wenn der Umzug die Voraussetzungen einer Wohnumfeldverbesserung erfüllt. Die häusliche Pflege muss ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt werden. Antrag und Bewilligung klären Sie vor der Beauftragung. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zum Pflegekassenzuschuss.
Wir besprechen den Alltag der Familie, Termine, Möbel und die benötigte praktische Hilfe in Ruhe mit Ihnen. Packhilfe, Transport und Aufbau lassen sich nach Bedarf vereinbaren. Angehörige, Sorgeberechtigte oder andere gewünschte Ansprechpartner beziehen wir auf Ihren Wunsch ein. Für die erste Anfrage benötigen wir keine Diagnose oder Krankengeschichte.
Ihre Adresse, Zugänge und Übergabetermine fließen in die Planung ein. Unsere Ortsseiten helfen bei der Vorbereitung.
Alle 28 Ortsseiten & Inselübersicht ↗Erzählen Sie uns, welche Unterstützung Sie brauchen. Die Details stimmen wir mit Ihnen persönlich ab.
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