Umzug mit Pflegegrad – für Menschen jeden Alters
Für Kinder, Familien, Alleinerziehende und Erwachsene mit Unterstützungsbedarf: Herzig begleitet Ihren Umzug in Wiesmoor, Ostfriesland und Friesland persönlich, verständnisvoll und mit einem festen Ansprechpartner.
Kostenlose Besichtigung · Hilfe beim Kostenvoranschlag · Gemeinsam den nächsten Schritt planen

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mit einem Gespräch.
Nennen Sie uns die gewünschte Leistung und Ihren Ort. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterstützung Sie brauchen und wie die nächsten Schritte aussehen.
Oder direkt anrufen: 04944 6439902 ↗Umzugshilfe für Kinder, Familien und Erwachsene mit Pflegebedarf
Pflegebedarf kann in jedem Lebensalter entstehen. Wir unterstützen Familien mit einem pflegebedürftigen Kind, Alleinerziehende, alleinlebende Erwachsene und ältere Menschen. Auch bei körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen planen wir den Umzug nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung, um unsere Umzugshilfe zu beauftragen.
Wenn der Alltag bereits viel Kraft kostet, soll der Umzug nicht noch mehr belasten. Wir hören zu, erklären den Ablauf verständlich und stimmen Termine, Packhilfe und Aufbau in Ruhe mit Ihnen ab. Auf Ihren Wunsch beziehen wir Angehörige, Sorgeberechtigte, Betreuer oder den zuständigen Sozialdienst ein.
Familiär begleitet – Schritt für Schritt
Sie entscheiden, was mitkommt und welche Unterstützung Sie brauchen. Wir behandeln persönliche Dinge mit Sorgfalt, planen vertraute Möbel am neuen Ort ein und sprechen Änderungen mit Ihnen ab. Auch kleine Umzüge mit wenigen Lieblingsstücken sind willkommen.
Umzug mit Pflegegrad: bis zu 4.180 Euro Zuschuss möglich
Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse einen notwendigen Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme unterstützen. Entscheidend ist, dass dadurch häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird. Die Förderung ist auch für pflegebedürftige Kinder relevant.
Ein Beispiel ist der Wechsel in eine besser zugängliche Wohnung. Auch mehr geeigneter Platz für die häusliche Pflege kann Anlass sein, eine Förderung prüfen zu lassen. Eine Eigenbedarfskündigung, eine kleine Wohnung oder finanzielle Schwierigkeiten allein reichen für diesen Zuschuss nicht aus. Die Pflegekasse beurteilt den konkreten Zusammenhang mit der Pflegesituation.
Vor der Beauftragung klären: Lassen Sie sich beraten, reichen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag ein und klären Sie die Bewilligung vor dem Umzug. Der Zuschuss ist keine automatische Pauschale und keine Zusage, dass sämtliche Umzugskosten übernommen werden.
Wir erstellen den Kostenvoranschlag und helfen bei der organisatorischen Vorbereitung des Antrags. Eine direkte Abrechnung ist möglich, wenn Ihr Kostenträger zustimmt und die erforderlichen Vereinbarungen vorliegen. Das besprechen wir vorab, unabhängig davon, bei welcher Pflegekasse oder Versicherung Sie versichert sind.
Grundlagen: § 40 Absatz 4 SGB XI, Bundesgesundheitsministerium und Techniker: förderfähige Umzüge. Geprüft am .
Umzug in betreutes Wohnen, Pflegeheim oder eine Einrichtung
Unsere Unterstützung endet nicht an der Wohnungstür. Wir bringen Möbel und persönliche Gegenstände auch in eine betreute Wohneinrichtung, ein Pflegeheim oder eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. Gemeinsam mit Ihnen und der Einrichtung klären wir, was mitgenommen werden kann, wann die Übergabe möglich ist und wer vor Ort erreichbar ist.
Bei längeren stationären Aufenthalten – auch in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie – können wir nach Absprache persönliche Dinge transportieren, Möbel einlagern oder eine spätere Rückkehr vorbereiten. Ob ein kompletter Umzug oder ein kleiner Transport gebraucht wird, entscheiden wir gemeinsam mit den Sorgeberechtigten und den zuständigen Ansprechpartnern.
Auch beim Umzug persönlicher Dinge in ein Hospiz oder eine palliative Einrichtung unterstützen wir Angehörige behutsam und diskret. Dabei richten wir uns nach den Wünschen der betroffenen Person und den Möglichkeiten vor Ort.
Umzugshilfe und Förderung getrennt betrachten
Der Pflegekassenzuschuss zur Wohnumfeldverbesserung gilt für die häusliche Pflegesituation. Ein Umzug in ein Pflegeheim fällt nicht darunter. Bei betreutem Wohnen kommt es auf die konkrete Wohn- und Versorgungsform an. Für stationäre Einrichtungen darf der Zuschuss nicht vorausgesetzt werden; mögliche andere Hilfen klären Sie mit dem zuständigen Kostenträger oder Sozialdienst.
Unser Angebot umfasst die Organisation sowie den Transport von Möbeln und persönlichen Dingen. Pflege, medizinische Betreuung und Personen- oder Krankentransporte übernehmen die dafür zuständigen Dienste.
Umzug bei Eigenbedarf, Platzmangel oder finanziellen Schwierigkeiten
Wenn Sie wegen Eigenbedarf ausziehen müssen oder die bisherige Wohnung nicht mehr zur Pflege Ihres Kindes oder Angehörigen passt, kommen oft mehrere Belastungen zusammen. Sprechen Sie uns frühzeitig an – auch wenn die Finanzierung noch offen ist. Wir klären den benötigten Leistungsumfang und erstellen ein nachvollziehbares Angebot.
Je nach persönlicher Situation können neben der Pflegekasse auch das Jobcenter, das Sozialamt oder ein anderer zuständiger Träger als Ansprechpartner infrage kommen. Eine Sozial- oder Pflegeberatungsstelle kann bei der Klärung helfen. Beim Jobcenter setzt eine Anerkennung von Umzugskosten grundsätzlich eine vorherige Zusicherung voraus. Bitte klären Sie die Kostenübernahme, bevor verbindliche Kosten entstehen.
Kostenlos sind unsere Besichtigung und Beratung. Der Umzug selbst wird nach dem vereinbarten Angebot abgerechnet. Wir besprechen offen, welche Arbeiten wir übernehmen und was Sie gegebenenfalls mit Unterstützung selbst vorbereiten können.
Weitere Grundlage für Leistungen des Jobcenters: § 22 Absatz 6 SGB II zu Umzugskosten. Über eine Kostenübernahme entscheidet der jeweilige Kostenträger.
Unser Rundum-Service für Ihren Umzug mit Pflegegrad
So bereiten wir Ihren Umzug gemeinsam vor
- Erstgespräch: Sie erzählen uns, wohin es geht und welche praktische Unterstützung Sie benötigen.
- Besichtigung und Angebot: Wir besprechen Zugänge, Möbel, Packhilfe und Termine. Sie erhalten einen Kostenvoranschlag.
- Finanzierung klären: Wenn Sie einen Zuschuss benötigen, reichen Sie das Angebot beim zuständigen Träger ein. Bewilligung und Abrechnung werden vorab geklärt.
- Umzug organisieren: Nach Auftragserteilung stimmen wir den Ablauf mit Ihnen und Ihren gewünschten Ansprechpartnern ab.
Sie müssen für die erste Anfrage keine Diagnose oder ausführliche Krankengeschichte schildern. Es genügt, uns die benötigte Umzugshilfe und die Rahmenbedingungen zu nennen.
Häufige Fragen zum Umzug mit Pflegegrad
Gibt es Umzugshilfe auch für Kinder mit Pflegegrad?
Ja. Wir unterstützen Familien mit pflegebedürftigen Kindern und Alleinerziehende bei der Planung und Durchführung. Auch für Kinder kann eine Förderung zur Verbesserung der häuslichen Pflegesituation geprüft werden. Die Pflegekasse entscheidet anhand der Voraussetzungen im Einzelfall.
Reicht Pflegegrad 1 für einen Zuschuss zum Umzug?
Ein Antrag ist bereits mit Pflegegrad 1 möglich. Der Umzug muss jedoch die Voraussetzungen einer Wohnumfeldverbesserung erfüllen. Ein Pflegegrad allein bedeutet keine automatische Kostenübernahme.
Was ist, wenn wir wegen Eigenbedarf umziehen müssen?
Wir helfen Ihnen bei der praktischen Umzugsplanung. Für den Pflegekassenzuschuss muss zusätzlich der erforderliche Bezug zur Verbesserung der häuslichen Pflegesituation bestehen. Lassen Sie auch andere Hilfen bei Ihrer zuständigen Beratungsstelle oder Ihrem Kostenträger prüfen.
Ist der Umzug mit Pflegegrad für uns kostenlos?
Die Besichtigung und Beratung sind kostenlos. Die Umzugsleistungen werden im Angebot vereinbart. Ob ein Kostenträger Kosten ganz oder teilweise übernimmt und ob ein Eigenanteil verbleibt, muss vorab geklärt werden.
Helfen Sie auch beim Umzug ins Pflegeheim oder bei einem Klinikaufenthalt?
Ja. Nach Absprache transportieren wir Möbel und persönliche Dinge in Einrichtungen oder lagern sie während eines längeren Aufenthalts ein. Wir stimmen uns mit Ihnen und den zuständigen Ansprechpartnern ab. Daraus entsteht kein automatischer Anspruch auf den Pflegekassenzuschuss.
Können wir Sie ohne Pflegegrad beauftragen?
Ja. Unsere Umzugshilfe steht Menschen jeden Alters auch ohne Pflegegrad offen. Die Voraussetzungen für finanzielle Hilfen werden davon getrennt mit dem zuständigen Träger geklärt.
Umzug mit Pflegegrad in Wiesmoor, Ostfriesland und Friesland
Planungshinweise für Ihren Einsatzort
Ihre Adresse, Zugänge und Übergabetermine fließen in die Planung ein. Unsere Ortsseiten helfen bei der Vorbereitung.
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