Auch für Wohnungsgesellschaften und Immobilienmakler
Wir übernehmen Haushaltsauflösungen und Räumungen auch für Wohnungsgesellschaften und Immobilienmakler. Gemeinsam stimmen wir den freigegebenen Umfang, den Schlüsselzugang und den gewünschten Übergabetermin ab.
Bei der kostenlosen Besichtigung und Beratung vor Ort erfassen wir die vereinbarten Räume und Nebenbereiche. Sie erhalten ein passendes Angebot; die zuständige Kontaktperson und der gewünschte Zustand bei der Übergabe werden vorab festgehalten.
Fachgerechte Entsorgung mit nachvollziehbarem Beleg
Die im Auftrag vereinbarten Entsorgungsleistungen führen wir fachgerecht aus. Sie erhalten den Wiegeschein des Entsorgers als Entsorgungsbeleg. Art und Umfang der Entsorgung sowie die Dokumentation werden vor der Beauftragung abgestimmt.
Fachkunde Kreislaufwirtschaft nach § 53 KrWG: Wir verfügen über die Fachkenntnisse für das Sammeln und Befördern von Abfällen. Unsere Tätigkeit ist gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bei der zuständigen Behörde angezeigt.
Aktenvernichtung mit Vernichtungsnachweis
Im Rahmen einer Haushaltsauflösung oder Räumung bieten wir auch die Aktenvernichtung mit Sicherheitsstufe P-4 und Vernichtungsnachweis an. Damit können Sie die Vernichtung der beauftragten Papierunterlagen dokumentieren.
Bitte stimmen Sie die Aktenvernichtung vor der Beauftragung mit uns ab. Unterlagen, die Sie noch benötigen oder aufbewahren müssen, sollten Sie vor der Räumung gesondert sichern.
Persönliche Dinge und Freigaben zuerst klären
Fotos, Dokumente, Schmuck und andere persönliche Gegenstände sollten vor dem Räumungstermin gesichert oder eindeutig zugeordnet sein. Bei mehreren Beteiligten erleichtert eine gemeinsame Liste die Abstimmung. Eine feste Ansprechperson bündelt die Entscheidungen, damit der freigegebene Umfang eindeutig bleibt.
Teilen Sie uns mit, wer den Auftrag erteilt, die Räume öffnet und die Räumung freigibt. Sind Entscheidungen über Gegenstände noch offen, müssen sie vor der Ausführung geklärt werden. Eine Räumung ersetzt keine Entscheidung darüber, wem ein Gegenstand gehört.
Möbel behalten, transportieren oder vorübergehend einlagern
Eine Haushaltsauflösung bedeutet nicht, dass alles abgeholt werden muss. Ausgewählte Möbel können an Angehörige oder in eine neue Wohnung gehen. Notieren Sie für jedes Stück das Ziel und die erreichbare Kontaktperson. Verpackung, Möbeltransport und gewünschte Montage werden als Aufgaben im Angebot beschrieben.
Ist das neue Zuhause noch nicht verfügbar, können Sie eine Einlagerung anfragen. Menge, Verpackung, Dauer und spätere Abholung oder Lieferung werden vorher abgestimmt. Dinge für den täglichen Bedarf bleiben getrennt vom übrigen Lagergut erreichbar.
Kosten und Übergabe nachvollziehbar vereinbaren
Der Aufwand hängt von Möbel- und Räumungsmenge, Nebenräumen, Abbau, Zugängen, Etagen und vereinbarten Entsorgungsleistungen ab. Für ein vollständiges Angebot zeigen Sie auch Räume außerhalb der Wohnung. Die Quadratmeterzahl allein beschreibt den Inhalt eines Haushalts nicht ausreichend.
Nach Bestandsaufnahme und Abstimmung werden Umfang und Preis im Angebot festgehalten. Vereinbaren Sie, welche Räume geräumt werden, wer die Abnahme übernimmt und welcher Zustand für die Übergabe gilt. Ein fester Termin mit Vermieter oder Verwaltung sollte schon bei der Anfrage genannt werden.
Hinweise zu Ihrem Auftrag
- Fachgerechte Entsorgung: Die vereinbarten Abfälle werden nach den geltenden Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fachgerecht entsorgt. Bei der Beseitigung von Abfällen beachten wir insbesondere § 15 KrWG.
- Festpreis für den vereinbarten Umfang: Für die im Angebot festgehaltenen Leistungen gilt der vereinbarte Festpreis. Zusatzarbeiten besprechen wir mit Ihnen vor der Ausführung und vereinbaren die Kosten gesondert.
- Besenreine Übergabe: Die vereinbarten und geräumten Räume und Bereiche werden nach Abschluss der Arbeiten besenrein übergeben.
Weitere Möglichkeiten: Möbel vorübergehend einlagern oder eine Halteverbotszone inklusive Genehmigungsbeantragung anfragen.